Anmeldungen müssen schriftlich via website
www.schoeb-events.ch erfolgen oder via eines emails
mit allen notwendigen Daten.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und gelten als definitiv.
Mit der Anmeldung zu den Ferien-Eventtagen erklären sich die Eltern mit den Teilnahmebedingungen
einverstanden.
DURCHFÜHRUNG FERIENBETREUUNG
- Schöb Events GmbH garantiert die Durchführung der gebuchten Ferien-Eventtage. Sollte die
Durchführung infolge höherer Gewalt wie z.B. einer Pandemie nicht durchgeführt werden können,
werden die Eltern umgehend informiert. Es gelten die allgemeinen Annullationsbedingungen.
- Generell beträgt die maximale Teilnehmerzahl pro Tag 30 Kinder.
In den jeweiligen Ferienprogrammen wird die maximale Teilnehmerzahl publiziert.
- Pünktliches Eintreffen der Kinder an den verschiedenen Auffangorten am Morgen garantieren
einen reibungslosen Ablauf der Ferien-Eventtage. Bei Verspätungen oder Nichterscheinen müssen
Eltern die verantwortliche Betreuungsperson von Schöb Events GmbH umgehend informieren.
Die Kosten für einen Ferien-Eventtag betragen CHF 145.— pro Kind und Tag und beinhalten
das Tagesprogramm, den Transport, die Verpflegung inkl. Getränken und die Betreuung von
8:00 – 18:00 Uhr.
Eltern werden gebeten, sich bei Ihrem Arbeitgeber über eine eventuelle Beteiligung an den
Betreuungskosten zu erkundigen.
VERRECHNUNG / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN BANKÜBERWEISUNG
Bei Bezahlung der Rechnung via direkte Banküberweisung muss der offene Betrag bis spätestens
zwei Wochen vor Beginn der Ferien-Eventtage bezahlt werden. Wird die Rechnung nicht fristgerecht
vor Beginn der Ferienwoche bezahlt, behält sich Schöb Events GmbH vor, die reservierten Plätze
des Kindes/der Kinder an andere Kunden weiterzugeben.
Bankverbindung:
Schöb Events GmbH
Glärnischstrasse 9, 8608 Bubikon
Züricher Kantonalbank, 8010 Zürich, Kontonr.: 1148-3077.442
IBAN CH27 0070 0114 8030 7744 2, lautend auf Schöb Events GmbH
- Bei Abmeldung eines Kindes ab einer Woche vor Beginn der Ferienwoche werden
50% der Kosten verrechnet.
- Keine Kostenrückvergütung bei Abmeldung eines Kindes ab Beginn der Ferienbetreuungswoche.
- Kann ein Outdoor-Ferien-Eventtag aufgrund schlechter Witterung kurzfristig nicht durchgeführt werden,
besteht kein Anspruch auf eine Kostenrückvergütung. Schöb Events GmbH organisiert in diesem Fall ein Alternativ-Programm.
- Bei Absage der Ferien-Eventtage durch Schöb Events GmbH bis zwei Wochen vor Beginn der Ferienwoche infolge höherer Gewalt
wie z.B. einer Pandemie werden alle geleisteten Zahlungen der Eltern vollumfänglich zurückerstattet.
VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON WERTSACHEN
Schöb Events GmbH empfiehlt, den Kindern während der Ferien-Eventtage keine elektronischen
Geräte oder wertvolle Gegenstände, Schmuck oder Kleidungsstücke mitzugeben. Im Falle eines
Verlustes oder einer Beschädigung von mitgebrachten Wertsachen der Kinder übernimmt Schöb
Events GmbH keine Haftung.
AUSSCHLUSS EINES KINDES VON FERIEN-EVENTTAGEN WÄHREND DER DURCHFÜHRUNG
Schöb Events GmbH legt grossen Wert darauf, dass sich die Betreuungspersonen und die Kinder
gegenseitig mit Respekt begegnen. Wenn ein Kind während des Tagesausfluges mehrmals durch
negatives Verhalten auffällt und auch nach wiederholter Ermahnung und persönlichem Gespräch mit
dem Betreuerteam die vereinbarten Regeln nicht einhält und so die Durchführung des FerienEventtages
für die gesamt Gruppe beinträchtigt oder gefährdet ist, kann Schöb Events GmbH dem Kind eine weitere
Teilnahme am Tagesausflug untersagen. Die Eltern werden vor einem effektivem Ausschluss des Kindes
von der hauptverantwortlichen Betreuungsperson kontaktiert und über die Situation informiert.
An den Ferienbetreuungstagen werden Fotos erstellt, welche von Schöb Events GmbH publiziert
werden dürfen. Nach der Ferienbetreuung erhalten alle Eltern der teilnehmenden Kinder einige
ausgewählte Fotos, um ihnen einen Eindruck der vergangenen Tagesausflüge zu vermitteln.
Schöb Events GmbH garantiert einen sorgfältigen Umgang mit den Bildern, es werden weder Vorname
noch Nachnamen publiziert. Falls Eltern das Einverständnis für die Verwendung von Bildern mit Ihrem
Kind nicht geben möchten, bitten wir sie, Schöb Events GmbH darüber vor Beginn der Ferienbetreuung
schriftlich zu informieren.
Versicherungen wie Unfall- und Privathaftpflichtversicherung müssen von den Eltern abgeschlossen
sein. Schöb Events GmbH lehnt jegliche Haftung ab.
Die persönlichen Daten der teilnehmenden Kinder und der Eltern werden ausschliesslich von
Schöb Events GmbH für die Organisation und Durchführung der Ferien-Eventtage verwendet und
nicht an Dritte weitergegeben.
Der Gerichtsstand ist Bubikon. Anwendbar ist schweizerisches Recht.