ANMELDUNG

Anmeldungen müssen schriftlich via website www.schoeb-events.ch erfolgen oder via eines emails mit allen notwendigen Daten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und gelten als definitiv. Mit der Anmeldung zu den Ferien-Eventtagen erklären sich die Eltern mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

DURCHFÜHRUNG FERIENBETREUUNG

  • Schöb Events GmbH garantiert die Durchführung der gebuchten Ferien-Eventtage. Sollte die Durchführung infolge höherer Gewalt wie z.B. einer Pandemie nicht durchgeführt werden können, werden die Eltern umgehend informiert. Es gelten die allgemeinen Annullationsbedingungen.
  •  Generell beträgt die maximale Teilnehmerzahl pro Tag 30 Kinder. In den jeweiligen Ferienprogrammen wird die maximale Teilnehmerzahl publiziert.
  • Pünktliches Eintreffen der Kinder an den verschiedenen Auffangorten am Morgen garantieren einen reibungslosen Ablauf der Ferien-Eventtage. Bei Verspätungen oder Nichterscheinen müssen Eltern die verantwortliche Betreuungsperson von Schöb Events GmbH umgehend informieren.

KOSTEN

Die Kosten für einen Ferien-Eventtag betragen CHF 145.— pro Kind und Tag und beinhalten das Tagesprogramm, den Transport, die Verpflegung inkl. Getränken und die Betreuung von 8:00 – 18:00 Uhr. Eltern werden gebeten, sich bei Ihrem Arbeitgeber über eine eventuelle Beteiligung an den Betreuungskosten zu erkundigen.

VERRECHNUNG / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN BANKÜBERWEISUNG

Bei Bezahlung der Rechnung via direkte Banküberweisung muss der offene Betrag bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ferien-Eventtage bezahlt werden. Wird die Rechnung nicht fristgerecht vor Beginn der Ferienwoche bezahlt, behält sich Schöb Events GmbH vor, die reservierten Plätze des Kindes/der Kinder an andere Kunden weiterzugeben. Bankverbindung: Schöb Events GmbH Glärnischstrasse 9, 8608 Bubikon Züricher Kantonalbank, 8010 Zürich, Kontonr.: 1148-3077.442 IBAN CH27 0070 0114 8030 7744 2, lautend auf Schöb Events GmbH

ANNULLATIONSBEDINGUNGEN

  • Bei Abmeldung eines Kindes ab einer Woche vor Beginn der Ferienwoche werden 50% der Kosten verrechnet.
  • Keine Kostenrückvergütung bei Abmeldung eines Kindes ab Beginn der Ferienbetreuungswoche.
  • Kann ein Outdoor-Ferien-Eventtag aufgrund schlechter Witterung kurzfristig nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf eine Kostenrückvergütung. Schöb Events GmbH organisiert in diesem Fall ein Alternativ-Programm.
  • Bei Absage der Ferien-Eventtage durch Schöb Events GmbH bis zwei Wochen vor Beginn der Ferienwoche infolge höherer Gewalt wie z.B. einer Pandemie werden alle geleisteten Zahlungen der Eltern vollumfänglich zurückerstattet.

VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON WERTSACHEN

Schöb Events GmbH empfiehlt, den Kindern während der Ferien-Eventtage keine elektronischen Geräte oder wertvolle Gegenstände, Schmuck oder Kleidungsstücke mitzugeben. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung von mitgebrachten Wertsachen der Kinder übernimmt Schöb Events GmbH keine Haftung.

AUSSCHLUSS EINES KINDES VON FERIEN-EVENTTAGEN WÄHREND DER DURCHFÜHRUNG

Schöb Events GmbH legt grossen Wert darauf, dass sich die Betreuungspersonen und die Kinder gegenseitig mit Respekt begegnen. Wenn ein Kind während des Tagesausfluges mehrmals durch negatives Verhalten auffällt und auch nach wiederholter Ermahnung und persönlichem Gespräch mit dem Betreuerteam die vereinbarten Regeln nicht einhält und so die Durchführung des FerienEventtages für die gesamt Gruppe beinträchtigt oder gefährdet ist, kann Schöb Events GmbH dem Kind eine weitere Teilnahme am Tagesausflug untersagen. Die Eltern werden vor einem effektivem Ausschluss des Kindes von der hauptverantwortlichen Betreuungsperson kontaktiert und über die Situation informiert.

MEDIENERLAUBNIS

An den Ferienbetreuungstagen werden Fotos erstellt, welche von Schöb Events GmbH publiziert werden dürfen. Nach der Ferienbetreuung erhalten alle Eltern der teilnehmenden Kinder einige ausgewählte Fotos, um ihnen einen Eindruck der vergangenen Tagesausflüge zu vermitteln. Schöb Events GmbH garantiert einen sorgfältigen Umgang mit den Bildern, es werden weder Vorname noch Nachnamen publiziert. Falls Eltern das Einverständnis für die Verwendung von Bildern mit Ihrem Kind nicht geben möchten, bitten wir sie, Schöb Events GmbH darüber vor Beginn der Ferienbetreuung schriftlich zu informieren.

VERSICHERUNG

Versicherungen wie Unfall- und Privathaftpflichtversicherung müssen von den Eltern abgeschlossen sein. Schöb Events GmbH lehnt jegliche Haftung ab.

DATENSCHUTZ

Die persönlichen Daten der teilnehmenden Kinder und der Eltern werden ausschliesslich von Schöb Events GmbH für die Organisation und Durchführung der Ferien-Eventtage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand ist Bubikon. Anwendbar ist schweizerisches Recht.