Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Organisation von privaten Veranstaltungen
1. Allgemeines
Diese Vertragsbedingungen sind Grundlage für sämtliche abgeschlossene Verträge mit «Schöb Events». Die Vertragspartner von «Schöb Events» sind:
- bei Hochzeiten immer beide Brautleute
- bei Geburtstags-Events die Person, welche den Vertrag unterzeichnet.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn «Schöb Events» diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen und zu akzeptieren.
2. Vertragsabschluss
Das Angebot von «Schöb Events» ist jeweils verbindlich und für vier Wochen ab dem Datum des Angebotes gültig. Der Vertragsabschluss erfolgt in schriftlicher Form.
3. Preise
Sämtliche Preise von «Schöb Events» verstehen sich in CHF und exkl. MwSt.
Spesen in Form von Barauslagen wie Reisespesen, sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden separat als Zusatzkosten berechnet und belegt. Der Ansatz für Reisespesen ist bei CHF 0.50 pro Kilometer oder ein Zugticket 2. Klasse.
4. Zahlung
Rechnungen von «Schöb Events» werden folgendermassen aufgeteilt:
- Die erste Hälfte der Rechnung wird nach Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt.
- Die zweite Hälfte der Rechnung wird 14 Tage vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und muss innerhalb von 14 Tagen beglichen werden.
- Fremdkosten von Dritten wie z.B. Druckkosten sind umgehend zu bezahlen.
- Eventuelle Mahnungen werden mit Mahnspesen in Höhe von CHF 20.— in Rechnung gestellt.
5. Ausführung von Leistungen durch «Schöb Events»
Die erbrachten Leistungen von «Schöb Events» bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Betrages Eigentum von «Schöb Events». Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum: Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, erstellte Pläne und Konzepte von «Schöb Events» umzusetzen, sofern nicht sämtliche offenen Rechnungen von «Schöb Events» bezahlt worden sind.
Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass mit Vertragsabschluss mit «Schöb Events» ausschliesslich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbracht werden.
«Schöb Events» kann für einzelne Lieferanten wie z.B. Eventlokalität, Caterer, Musiker, Fotograf etc. keine zufriedenstellende Leistung oder einen bestimmten Erfolg garantieren. Bei unbefriedigende Leistungen durch Dritte übernimmt «Schöb Events» keine Haftung.
6. Stornobedingungen
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Vertrag mit „Schöb-Events“ zurückzutreten. Es gelten folgende Fristen für eine Stornogebühr des vereinbarten Preises:
- Innerhalb von 4 Wochen nach Auftragsbestätigung: Stornogebühr 50 %
- Nach 4 – 12 Wochen nach Auftragsbestätigung: Stornogebühr 75 %
- Nach 3 bis 6 Monaten nach Auftragsbestätigung: Stornogebühr 100%
Sämtliche bereits erbrachten Leistungen werden in jedem Fall in Rechnung gestellt, wenn der Anlass (Hochzeit, Geburtstag) verschoben oder annulliert wird.
7. Gewährleistung und Schadenersatz
Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Gewähr für die Leistungen von «Schöb Events». Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen die Pläne, Organisation oder ausdrücklichen Anweisungen von «Schöb Events» verstossen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. Für Schäden haftet «Schöb Events» grundsätzlich nur dann, wenn «Schöb Events» Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden können. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
8. Datenschutz
Die Wahrung der Privatsphäre meiner Kunden hat oberste Priorität. Sämtliche Kundendaten werden streng vertraulich behandelt und ausschliesslich für interne oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung für kundenbezogene Zwecke genutzt.
9. Gerichtsstand
Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist, das zuständige Gericht in Zürich als vereinbart. Auf diesen Vertrag ist das schweizerische Obligationen Recht anzuwenden.
Bubikon, im August 2014